Allgemeine Geschäftsbedinungen des Partschefeld Catering Service

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen von Catering Partschefeld. Abweichenden Bedingungen des Vertragspartners wird hiermit widersprochen. Nebenabreden bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Unsere Preise verstehen sich als Abholpreise ab Catering Partschefeld (Eibenberg 38) ohne Mitarbeiterleistung.

1. Angebot
Unsere Angebote in Preislisten, Prospekten u.ä. sind unverbindlich. Änderungen bei Einsatz von Produkten mit saisonal stark schwankenden Preisen sind zulässig.
Bei Auftragswerten ab € 1.000,00 ist mit der Auftragsbestätigung; spätestens aber 2 Wochen vor Anliefertermin eine Anzahlung von 50 % des Auftragswertes zahlbar und fällig.

2. Lieferung
Lieferverzug tritt nicht ein im Falle von höherer Gewalt (insbesondere bei verspäteter Anlieferung infolge von Verkehrsstaus, Unfall, Betriebsstörung, Stromausfall u.ä.). Die Haftung auf Schadenersatz ist ausgeschlossen. Im Übrigen ist die Haftung begrenzt auf den Netto-Auftragswert. Der Transport erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr geht über mit der Auslieferung ab Firmensitz Catering Partschefeld.

3. Obhutspflichten
Der Auftraggeber verpflichtet sich die überlassenen Gegenstände wie Platten, Gläser, Geschirr u.s.w. pfleglich zu behandeln und in einwandfreiem Zustand zurück zu geben. Bei Verlust und/oder Beschädigung haftet der Auftraggeber auf Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes.
Mit Auftragserteilung werden vom Besteller die vorstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen als verbindlich erkannt.

4. Beanstandungen
Gerechtfertigte Schadensersatzansprüche werden nur im Rahmen der Rechnungssumme erstattet, nicht darüber hinaus (netto).